Kinder- und Jugendbeteiligung

Diese Seite bietet grundlegende Informationen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung und richtet sich an alle, die in diesem Bereich arbeiten (wollen). Der Begriff Partizipation, also Beteiligung, kann unterschiedlich definiert werden. Auf die vielfältigen Begriffsdefinitionen wird hier jedoch nicht im Detail eingegangen.

Kinder- und Jugendbeteiligung bedeutet für die Nationale Arbeitsgruppe Jugenddialog & Jugendbeteiligung die verbindliche Einbindung von jungen Menschen in Entscheidungsprozesse zu allen Themen, von denen sie mittelbar oder unmittelbar betroffen sind. Diese Grundhaltung prägt einerseits die tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, andererseits aber auch Projekte, die gezielt zur Beteiligung von jungen Menschen umgesetzt werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Diese Seite erhebt nicht den Anspruch, einen Überblick über die Vielzahl an Beteiligungsaktivitäten zu geben. Aktuelle, konkrete Informationen zu Ihrer Region oder Ihrem Tätigkeitsfeld erhalten Sie bei den jeweiligen NAG-Ansprechpersonen.

Wozu Beteiligung?

Jede Organisation bzw. Institution, die junge Menschen beteiligen möchte, sollte für sich klären, mit welcher Intention sie das tut. Die nachstehenden Aspekte sollen dieser Auseinandersetzung unterstützen und eine Anregung für die Kommunikation nach außen sein.

SOLIDARITÄT

Durch die Beteiligung setzen sich junge Menschen und (politisch) Verantwortliche mit den Ideen, Visionen und Bedürfnissen des Gegenübers auseinander. Dies fördert solidarisches Handeln.

IDENTIFIKATION

Junge Menschen setzen sich mit ihrem Lebensumfeld auseinander. Die Identifikation mit der Gemeinde, der Schule usw. wird gestärkt.

VERANTWORTUNGS-BEWUSSTSEIN

Beteiligung fördert das Engagement junger Menschen und ermöglicht es ihnen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Dies trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei.

SOZIALER ZUSAMMENHALT

Bei der Beteiligung junger Menschen findet Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, Hintergründe und Bedürfnisse statt. Dies fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt.

LÖSUNGEN

Kinder- und jugendgerechte Beteiligung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, beugt so Fehlplanungen vor und führt zu zukunftsfähigen Lösungen.

SELBSTWIRKSAMKEIT

Durch adäquate Möglichkeiten der Beteiligung erfahren junge Menschen Selbstwirksamkeit und Empowerment. Dies wirkt sich förderlich auf ihre weitere Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen aus.

VONEINANDER LERNEN

Beteiligung schafft Kontakt und Akzeptanz zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen und ermöglicht es, gegenseitig von den jeweiligen Erfahrungen zu profitieren.

KOMMUNIKATION

Beteiligung fördert den Dialog zwischen den Generationen und Interessensgruppen. Gelungener Dialog führt zu Engagement statt Politikverdrossenheit.

Beteiligung als Recht

Rechtliche und politische Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind unter anderem:

Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (kurz KRK oder auch Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Kinderrechte sind eine besondere Art von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren große Bedeutung haben. Zu den Kinderrechten zählen das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit und das Recht auf Partizipation.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Netzwerk Kinderrechte.

Am 20. Jänner 2011 hat der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen und damit zentrale Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention in Verfassungsrang gehoben. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft.

Details zum BVG Kinderrechte finden Sie auf der Kinderrechtsseite des Bundeskanzleramts/Sektion Familie und Jugend.

Burgenland

Mit dem Burgenländischen Jugendförderungsgesetz 2007 wurden Richtlinien geschaffen, nach denen Personen bzw. Projekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, finanziell unterstützt werden können. Weiters regelt das Gesetz den Landesjugendbeirat und das Landesjugendforum sowie die Gemeinde- und BezirksjugendreferentInnen.

Kärnten

Seit 2017 ist in der Kärntner Landesverfassung gesetzlich verankert (Abschnitt 11, § 81a), dass im Landtag mindestens zwei Mal im Jahr SchülerInnenparlamente abzuhalten sind. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder der LandesschülerInnenvertretung und SchulsprecherInnen aus verschiedenen Schultypen (AHS, BMS/BHS, Berufsschulen etc.)

Niederösterreich

Das Niederösterreichische Jugendgesetz sieht neben der Einrichtung des Gremiums „Landesjugendrat“ vor, dass Kinder und Jugendliche bei Planungen und Projekten der Gemeinden adäquat informiert und beteiligt werden sollen.

Salzburg

Im Salzburger Jugendgesetz (§4) ist die Jugendförderung durch Land und Gemeinden geregelt. Neben Kinder- und Jugendbeauftragten sieht es auch die Einrichtung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für junge Menschen, wie bspw. Jugendgemeinderäte, vor. Seit 2016 ist im Salzburger Jugendgesetz bzw. im Landtags-Geschäftsordnungsgesetz verankert, dass der Jugendlandtag einmal pro Jahr zu veranstalten ist. Teilnahmeberechtigt sind alle jungen Salzburger und Salzburgerinnen (zwischen 16 und 20 Jahren) sowie eine Vertrauensperson (z.B. Freund oder Freundin; er oder sie muss ebenfalls zwischen 16 und 20 Jahre alt sein, im Bundesland Salzburg wohnen, zur Schule gehen oder arbeiten).

Steiermark

Das Steiermärkische Jugendgesetz – StJG 2013 bietet eine Grundlage für Mitbestimmung und Mitsprache von jungen Menschen auf Landes- und Gemeindeebene (insb. §1 und 3). Ebenso ist darin der Landesjugendbeirat verankert (§11). Auch §180a des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes stellt eine rechtliche Basis für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dar.

Südtirol

Das Regionalgesetz zur Ordnung der Gemeinden Südtirols Nr.4/2004 sieht u.a. die verpflichtende Beteiligung Jugendlicher auf Gemeindeeben vor. Zudem regelt das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit in der Provinz Bozen die Einrichtung der drei Landesjugendbeiräte (deutsch, italienisch und ladinisch).

Vorarlberg

Die Beteiligung junger Menschen ist im Landesgesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend verankert. Hierbei wird die Landesregierung mit der Einrichtung des Landesjugendbeirats beauftragt. Ebenso fordert das Gesetz bei der Planung von Vorhaben auf Landes- bzw. Gemeindeebene, die junge Menschen besonders betreffen, geeignete Beteiligungsverfahren. Das Landesgesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume regelt die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Entwicklung altersgerechter Spiel- und Freiräume.

Die EU-Jugendstrategie gibt die Richtung der gemeinsamen Jugendpolitik in der EU vor. Mit der EU-Jugendstrategie 2019–2027 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Visionen, Ziele und Grundprinzipien in der Jugendpolitik für neun Jahre geeinigt.

Junge Menschen sollen die notwendigen Kompetenzen erlernen, um sich an der Gesellschaft zu beteiligen und in einer sich verändernden Welt zurechtzukommen. Die Ausgrenzung von jungen Menschen soll verhindert werden. Die EU-Jugendstrategie treibt zudem die Einbeziehung von Auswirkungen auf junge Menschen bei politischen Entscheidungen voran. Die Identifizierung von jungen Menschen mit europäischen Werten wird gefördert. In der Umsetzung soll Jugendarbeit junge Menschen befähigen und ermutigen, ihr Leben selbst zu gestalten.

Die EU-Jugendstrategie fördert zudem Möglichkeiten für Begegnungen, Zusammenarbeit und Engagement in der gesamten EU und darüber hinaus. Die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben soll unterstützt werden. Hierfür ist der Jugenddialog als Beteiligungsprozess in der EU-Jugendstrategie festgeschrieben. Dieser ermöglicht jungen Menschen politische Beteiligung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene und arbeitet an der Umsetzung der Youth Goals für ein jugendgerechtes Europa der Zukunft.

Die Österreichische Jugendstrategie ist ein laufender Prozess zur Stärkung und Weiterentwicklung der Jugendpolitik. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen für junge Menschen zu bündeln, zu systematisieren und ihre Wirksamkeit zu optimieren. Die Jugendstrategie soll zudem neue Handlungs- und Kooperationsfelder aufspüren, weiteren Handlungsbedarf benennen und diesen mit konkreten Maßnahmen unterlegen. Als Rahmen dienen vier große Handlungsfelder.

Ein wesentliches Kennzeichen der Österreichischen Jugendstrategie ist die aktive Einbeziehung von Jugendlichen und Fachleuten auf allen Ebenen.

Durch ein permanentes Screening und die Nähe zur Zielgruppe – somit im ständigen Austausch mit Jugendvertretungen und den Jugendlichen selbst – kann die Jugendstrategie auf sich wandelnde Herausforderungen eingehen und richtungsweisend agieren.

Vier Themen haben für die Jugendpolitik in Österreich prioritäre strategische Bedeutung. Sie wurden daher als Handlungsfelder der Jugendstrategie definiert: sie geben die Richtung vor, in die das gemeinsame Bemühen gehen muss.

Es handelt sich dabei um

  • Bildung und Beschäftigung
  • Beteiligung und Engagement
  • Lebensqualität und Miteinander
  • Medien und Information

Mehr Infos zur Österreichischen Jugendstrategie.

Wien

Die Wiener Kinder- und Jugendstrategie bündelt erstmals Maßnahmen aller Ressorts, Fachabteilungen und Unternehmen hinter der gemeinsamen Vision, Wien zur kinder- und jugendfreundlichsten Stadt zu machen.

Die Strategie ist in neun Kapitel gegliedert, die alle Politikbereiche betreffen: Natur und Umwelt, Chancen und Zukunft, Gesundheit und Wohlbefinden, Gemeinschaft und Miteinander, Raum und Platz, Mitsprache und Meinung, Sicherheit und Geborgenheit, Mobilität und Verkehr, Freizeit und Kultur.

An der Spitze jedes Themenbereichs steht ein Ziel, das partizipativ mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet wurde. Im nächsten Schritt wurden aus allen Bereichen der Stadt Maßnahmen gesammelt, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen sollen. Insgesamt umfasst die Kinder- und Jugendstrategie 193 Maßnahmen. Darunter finden sich neue Maßnahmen als auch solche, die bereits bestehen und verstärkt werden sollen.

Steiermark

Die Steirische Jugendstrategie ist eine Querschnittstrategie und richtet sich an alle Organisationen, Institutionen, Regionen, Gemeinden und Vereine, die mit und für junge Menschen arbeiten, und an alle Entscheidungsträger*innen in Verwaltung und Politik. Sie bildet damit auch die Grundlage, auf der die gesamte Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Steiermark beruht.

Tirol

5 Strategiefelder, 18 Themenfelder, 44 Maßnahmenfelder und 94 Ziele – die Jugendstrategie Tirol 2030 ist das Fundament der Tiroler Jugendpolitik in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit der kommenden Jahre. Auf ihrer Basis werden weiterhin konkrete Maßnahmen und Konzepte ausgearbeitet.

Oberösterreich

Die Jugendstrategie des JugendService OÖ entstand unter dem Motto PARTYzipation in einem partizipativen Prozess von September 2022 bis Oktober 2023.

Österreich

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von österreichischen SchülerInnen sind im Schulunterrichtsgesetz (§57-59) geregelt. In §64 ist der Schulgemeinschaftsausschuss verankert. Die Einrichtung von überschulischen SchülerInnenvertretungen ist zudem im Schülervertretungengesetz geregelt.

Mehr Informationen zur Bundesschülervertretung finden sich hier.

Südtirol

Das Landesgesetz vom 18. Oktober 1995, Nr. 201 regelt die Mitbestimmungsgremien an Schulen in Südtirol.

Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt, dass in jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, folgende Organe zu bilden sind:

  • Jugendversammlung
  • Wahlvorstand für die Wahl des Jugendvertrauensrates
  • Jugendvertrauensrat

Als „jugendlich“ gelten hierbei alle ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Detaillierte, übersichtliche Informationen zum Jugendvertrauensrat sind auf der Website der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zu finden.

Beteiligungsfelder

Kinder- und Jugendbeteiligung ist Querschnittsthema, weshalb es junge Menschen zu vielen verschiedenen Themen und an vielfältigen Orten einzubinden gilt. Erste Anknüpfungspunkte bietet jedenfalls das unmittelbare Lebensumfeld von jungen Menschen: in der Familie, Freizeit, Schule und Ausbildung. Darüber hinausgehend gibt es verschiedene Möglichkeiten für junge Menschen, sich auch auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in Jugendpolitik einzubringen.

Relevante Strukturen in den verschiedenen Beteiligungsfeldern sind bspw.: